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VG Berlin, 22.08.2013 - 3 L 476.13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Nicht-Bestehen der Probezeit an einem Gymnasium
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92
Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …
Auszug aus VG Berlin, 22.08.2013 - 3 L 476.13
Diese Pflicht zur unverzüglichen Rüge derartiger Mängel soll der zuständigen Behörde - hier der Schule - zunächst die Möglichkeit eröffnen, diese Mängel frühzeitig zu beheben und damit zugleich verhindern, dass der Betroffene das Ergebnis der Beurteilung seiner Leistungen abwartet, um sich dann durch die nachträgliche Geltendmachung eines Verfahrensfehlers eine ihm an sich nicht zustehende weitere Prüfungschance zu verschaffen, was im Verhältnis zu den anderen Prüflingen den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994, 6 C 37.92, BVerwGE 96, 126, 129 f. m.w.N.).